Der durch das Studienteam entwickelte Fragebogen setzt sich aus insgesamt 18 Items zusammen und teilt sich in sechs Themenkomplexe. Er wurde den Befragten auf deutsch, türkisch, englisch und arabisch zur Verfügung gestellt.
Fragennummer | Themen |
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1; 9-17 | Sozialdaten, v.a. Mietquote, Wohndauer und sozioökonomischer Hintergrund |
2; 3 | Bezug zum Ort, nachbarschaftliche Eingebundenheit |
4; 5 | Vermieterin, Beurteilung der Wohnsituation |
6 | Itembatterie zur Typzuordnung |
7; 8 | Themen der Mitverwaltung |
18 | Persönliche Beteiligungsbereitschaft und -hindernisse |
Die zwei Items von besonderer Bedeutung für die grundsätzliche Beantwortung der Fragestellung sind Item sechs und acht. Alle übrigen Items dienen der Hinterlegung dieser Ergebnisse mit soziodemografischen Daten und ermöglichen weitergehende Aussagen, insbesondere was die Betrachtung von Untergruppen angeht, allen voran der Gruppierung nach Vermieterin und nach Handlungstyp. Item sechs ist für die Typzuordnung zentral:
Es handelt sich hierbei um eine Likert-Skala, die die Befragten den sechs oben genannten Handlungstypen zuordnen sollte. Die Aussagen wurden so formuliert, dass jeweils zwei Aussagen den Kern eines Typs erfassen, sodass starke Zustimmung zu ihnen die Zugehörigkeit zu diesem Typ ausdrückt. Es geht also um typendefinierende Aussagen. Umgekehrt bedeutet das, dass nicht einseitige Aussagen, sondern komplexe, teilweise ambivalente Aussagen formuliert wurden. Die Handlungstypen kennzeichnen nicht die Extreme, sondern die Zentren in einem mehrdimensionalen Raum möglicher Einstellungen und Handlungsperspektiven. In der Auswertung konnten wir feststellen, dass die Daten von diesem Antwortmuster teilweise abwichen. Einzelnen Aussagen wurde von einer breiten Mehrheit zugestimmt. So stimmten 77,6% der Befragten der Aussage teilweise oder ganz zu, dass „das Wichtigste ist, dass die Mieter*innen sich untereinander helfen und zusammenhalten“. Dieses Ergebnis ist zwar wichtig für die Beurteilung der generellen Befürwortung von Mieter*innenmitverwaltung, als Kernaussage des „kommunitären Typs“ funktioniert es jedoch nicht eindeutig zur Unterscheidung von anderen Handlungstypen. Die typendefinierenden Merkmalskombinationen mussten dementsprechend angepasst, d.h. vor allem um weitere Merkmale ergänzt werden. Die folgende Tabelle listet die typdefinierenden Merkmalskombinationen auf, wie sie zur letztendlichen Zuordnung verwendet wurden.
Typbezeichnung | Merkmalskombination | Erläuterung |
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Nulltyp |
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Unterschiedliche Motive, deswegen auch „egal“ als Zustimmung als Zeichen der Indifferenz hinzugezählt. Wichtig ist v.a. die ablehnende Antwort bei der Frage nach Beteiligungsbereitschaft. |
Kommunitärer Typ |
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Der kommunitäre Typ definiert sich über seinen ausgeprägten Gemeinschaftssinn und sein Verantwortungsgefühl. Daher die Zustimmung zur gegenseitigen Unterstützung und Verantwortungsübernahme statt Selbstentlastung bei der Frage nach fehlender Zeit. |
Meta-Typ |
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Mitverwaltung als Wert an sich bedeutet, nicht „einfach seine Ruhe“ zu wollen. Die „Übernahme“ durch die Mieter*innen drückt die hohe Bedeutung der Selbstverwaltung aus. |
Einzelkämpfer*in |
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Eine gewisse Skepsis gegenüber den Fähigkeiten der Nachbar*innen verbindet sich hier mit hoher Eigeninitiative, die vor allem auf großen persönlichen Ressourcen beruht, individuell in die Auseinandersetzung mit der Vermieterin zu gehen. |
On-Off-Typ |
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Pragmatisch orientierte Zustimmung zu Mitwirkungsmöglichkeiten; Eigeninitiative und Verantwortungsübernahme jedoch nur begrenzt. |
Prekär und gut vernetzer Typ |
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Starke Zustimmung, aus praktischen Gründen möglichst viel selbst zu bestimmen. Enger Nachbar*innenschaftskontakt. |
Vergleiche zu Nachbarschaftskontakt1 und Akademiker*in2 auch die Fußnoten.
An zwei Stellen wurde in der schließlich verwendeten Typendefinition von der Leitlinie abgewichen, ausschließlich Ablehnung und Zustimmung zu den Aussagen des Item 6 zu verwenden: Wie der Tabelle zu entnehmen, gehört zu Merkmalskombination zweier Typen ein hohes Maß an Nachbar*innenschaftskontakt. Beim Typ „Einzelkämpfer*in“ wurde außerdem ein hohes Bildungsniveau bei der Typbedingung festgelegt. In beiden Fällen lässt sich das entsprechende Merkmal leicht aus der Typbeschreibung herleiten (vgl. Kapitel 5.3.4).
Neben der Typdefinition ist die Frage 10 von besonderer Bedeutung. Sie lautet „Welche Sprachen sind in Ihrer Wohnung vor allem zu hören?“ Sie ersetzt im Fragebogen andere, teilweise geläufigere Fragen nach „Migrationshintergrund“, etwa nach der eigenen Staatsangehörigkeit oder der der Eltern oder anderer Haushaltsmitglieder. Für die Beteiligungsbereitschaft an einem Modellprojekt der Mieter*innenmitverwaltung ist die Staatsangehörigkeit jedoch völlig unerheblich. Eine Migrationsgeschichte spielt in diesem Zusammenhang nur insofern eine Rolle, als dass sie zusätzliche Sprachkompetenzen oder Verständigungsschwierigkeiten auf Deutsch mit sich bringt. Eine weitere interessante Dimension der Frage nach der Migrationsgeschichte liegt in der biographischen Erfahrung von rassistischem Ausschluss insbesondere auf dem Wohnungsmarkt, in dem besonderen Verhältnis zur „multikulturellen Ko-Produktion“ des Quartiers oder im Misstrauen gegenüber deutschen, staatlichen Institutionen angesichts des Umgangs mit Geflüchteten aus arabischen Ländern und Gastarbeiter*innen v.a. aus der Türkei (jeweils inklusive aller nachfolgenden Generationen). Auch um diese Erfahrung hinsichtlich ihrer Einstellung und sonstigen Antworten gesondert betrachten zu können, ist die Frage nach in der Wohnung gesprochenen Sprachen nicht nur ausreichend, sondern präziser als die Frage nach der Staatsangehörigkeit oder nach dem Geburtsort, ggf. auch der Eltern (wie das Bundesamt für Statistik „Migrationshintergrund“ definiert), die nach etwa zwei Generationen ins Leere läuft, während die genannten Erfahrungen intergenerationell bis in die jüngste Generation weiterläuft (vgl. hierzu auch das Kapitel 4.2).
In Frage 3 standen sechs Aussagen zum Nachbar*innenschaftskontakt, angeordnet nach Intensität zur Mehrfachauswahl. Diese sechs Aussagen wurden mit 1, 2…6 Punkten bewertet und zu einem Index addiert. Ein Index größer fünf bedeutet, dass man sich mindestens bei Problem mit der Vermieterin hilft und weitere Kontakte hat. ↩
Als Akademiker*in wird angesehen, wer als höchsten Bildungsabschluss „Abitur“ und als Tätigkeit „in Ausbildung oder Studium“ oder als höchsten Bildungsabschluss „(Fach-)Hochschulabschluss“ angegeben hat. Gemäß des hier wichtigen Aspekts, nämlich der Wirksamkeitserfahrung im Umgang mit Institutionen und entsprechenden Ressourcen umfasst er also auch Studierende und möglicherweise Auszubildende mit Abitur und nicht nur ausgebildete und in entsprechenden Berufen arbeitende Akademiker*innen. ↩